Fördertöpfe unterstützen bei der Anpassung an den Klimawandel

Regeln für die Beregnung

Hannover (PM). Bis zum 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur von 27 Grad dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen nicht beregnet werden.

Maßgeblich für das Inkrafttreten bleiben die Temperaturdaten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen. Erlaubt bleiben Bewässerungstechniken, etwa Tröpfchenbewässerung, sowie punktgenaue Beetbewässerungen – unabhängig von Tageszeit und Temperatur sowie die Nutzung von gespeichertem Regenwasser.

Umweltdezernent Jens Palandt: „Das Jahr 2025 war zu trocken – mit spürbaren Auswirkungen auf die Grundwasser-stände. Die Situation in der Region Hannover bleibt also kritisch.

Deshalb sind die Regeln weiterhin ein wichtiger Bestandteil unserer Wasserstrategie, damit auch in den kommenden Jahrzehnten ausreichend Wasser für alle da ist.“

Wie werden die Regeln angenommen und kontrolliert? - „Die zahlreiche Gespräche in den vergangenen Jahren mit Sportvereinen und Landwirtschaft zeigen: Die Regeln sind gut umsetzbar und stoßen auch meist auf Verständnis“, berichtet Palandt.

Kontrollen finden in diesem Jahr verstärkt auch an den Wochenenden statt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wie hilft die Region Sportvereinen und Kommunen bei der Klimaanpassung?

- Um Sportvereine und Kommunen zu unterstützen, setzt die Region ihre Förderrichtlinie „Klimafolgenanpassung“ fort und stellt dafür auch in diesem Jahr eine Million Euro bereit. Sie unterstützt Projekte zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels. Dazu zählen etwa Maßnahmen, die die Grundwassernutzung reduzieren – beispielsweise Sportplatzbeläge ohne Bewässerung, intelligente Bewässerungssysteme oder Zisternen zur Regenwasserspeicherung.

Ebenso förderfähig sind die Entsiegelung und Begrünung von Flächen sowie Beschattungsmaßnahmen.

Die Höchstfördersumme beträgt 50.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Tochterunternehmen sowie alle eingetragenen Sportvereine, die dem Stadtsportbund Hannover oder dem Regionssportbund Hannover angehören.